Das Gesundheitszeugnis nach § 43 Infektionsschutzgesetz ist für dich als Arbeitgeber oder Personaler im Lebensmittelbereich weit mehr als eine lästige Formalie. Es entscheidet darüber, ob dein Betrieb rechtssicher, hygienisch und ohne unnötige Risiken läuft – oder ob dir Bußgelder, Imageschäden und im schlimmsten Fall sogar eine Schließung drohen. Klingt hart? Ist es auch. Gleichzeitig hast du aber jede Menge Möglichkeiten, die Prozesse rund um das Gesundheitszeugnis schlank, digital und stressfrei zu gestalten.
1. Was ist das Gesundheitszeugnis nach § 43 IfSG?
Das Gesundheitszeugnis nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Eintrittskarte für alle, die beruflich mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Ob in der Gastronomie, in der Lebensmittelproduktion oder im Catering: Wer unverpackte oder sensible Lebensmittel verarbeitet, lagert oder verkauft, darf nur mit gültiger Belehrungsbescheinigung starten.
Wichtig: Das Gesundheitszeugnis ist keine klassische ärztliche Untersuchung, wie der Name vielleicht vermuten lässt. Stattdessen handelt es sich um eine verbindliche Belehrung durch das Gesundheitsamt oder eine zertifizierte Online-Plattform. Dabei lernst du, welche Infektionskrankheiten eine Beschäftigung im Lebensmittelbereich ausschließen, wie du hygienische Risiken erkennst und welche Tätigkeitsverbote sofort gelten.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Du bist dafür verantwortlich, dass deine Mitarbeitenden dieses Dokument vorlegen können – und zwar, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen. Die Originalbescheinigung bleibt zwar lebenslang gültig, aber regelmäßige Folgebelehrungen (alle zwei Jahre) sind Pflicht.
→ Schon hier zeigt sich, dass das Gesundheitszeugnis mehr ist als ein bürokratischer Zettel: Es ist ein entscheidendes Instrument für Lebensmittelhygiene, Infektionsschutz und Arbeitsschutz – und damit unverzichtbar für die Rechtssicherheit und Reputation deines Unternehmens.
2. Gesetzliche Pflichten und Risiken für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber im Lebensmittelbereich hast du nach dem Infektionsschutzgesetz eine klare Verantwortung: Du musst sicherstellen, dass jede Person, die mit unverpackten Lebensmitteln arbeitet, ein gültiges Gesundheitszeugnis besitzt. Diese Pflicht gilt vom ersten Arbeitstag an – ohne Ausnahme.
Deine Kernpflichten im Überblick:
Kontrolle vor Arbeitsbeginn → Kein Start ohne gültige Bescheinigung.
Regelmäßige Folgebelehrungen → Alle zwei Jahre, dokumentiert und nachweisbar.
Dokumentationspflicht → Jede Belehrungsbescheinigung und jede Wiederholung muss lückenlos archiviert werden.
Organisation und Information → Neue Mitarbeitende müssen rechtzeitig über die Abläufe informiert werden.
Was droht bei Verstößen?
Die Konsequenzen sind deutlich härter, als viele denken. Wer gegen die Vorgaben verstößt, riskiert:
Bußgelder von bis zu 25.000 Euro
Abmahnungen oder Ordnungsverfügungen
Im schlimmsten Fall: Betriebsschließung durch die zuständige Behörde
Neben den finanziellen Risiken steht auch dein Ruf auf dem Spiel. Ein Hygieneverstoß, der in der Presse landet oder über soziale Medien verbreitet wird, kann dein Unternehmen nachhaltig schädigen.
Warum du proaktiv handeln solltest
Statt das Gesundheitszeugnis als Pflichtaufgabe abzuhaken, lohnt es sich, das Thema aktiv ins Personalmanagement einzubinden. Mit klaren Prozessen und digitalen Tools kannst du nicht nur Risiken minimieren, sondern auch nach außen zeigen: Hier wird Hygiene, Arbeitsschutz und Infektionsprävention ernst genommen. Das stärkt dein Employer Branding und gibt Kunden wie Mitarbeitenden Vertrauen.
3. Ablauf des Belehrungsprozesses: Von der Erst- bis zur Folgebelehrung
Damit du als Arbeitgeber oder Personaler rechtlich auf der sicheren Seite bist, musst du den Belehrungsprozess rund um das Gesundheitszeugnis klar strukturieren. Der Ablauf ist bundesweit ähnlich geregelt, auch wenn die Umsetzung je nach Gesundheitsamt oder Anbieter etwas variieren kann.
Die Erstbelehrung
Ort und Anbieter: Sie findet entweder beim zuständigen Gesundheitsamt oder über zertifizierte Online-Dienstleister statt.
Inhalte: Keine medizinische Untersuchung, sondern eine Schulung zu Infektionskrankheiten, Hygieneregeln und Tätigkeitsverboten.
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 15 und 120 Minuten.
Nachweis: Am Ende erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung (Belehrungsbescheinigung), die lebenslang gültig bleibt.
Besonders wichtig: Vor Beginn der Tätigkeit muss dein neuer Mitarbeiter schriftlich bestätigen, dass er oder sie an keiner übertragbaren Krankheit leidet, die ein Risiko für Lebensmittel darstellen könnte.
Die Folgebelehrung
Auch wenn die Erstbelehrung dauerhaft gilt, musst du deine Mitarbeitenden alle zwei Jahre erneut belehren. Diese Wiederholungen können flexibel organisiert werden:
Inhouse-Schulung als Sammelbelehrung
Online-Lösungen mit automatischer Dokumentation
Individuelle Belehrungen für einzelne Mitarbeitende
Dokumentation als Schlüssel
Du bist verpflichtet, jede Belehrung zu dokumentieren – und zwar nachvollziehbar, revisionssicher und jederzeit vorzeigbar bei Kontrollen. Viele Unternehmen setzen dabei auf digitale Systeme, die Erinnerungen an fällige Folgebelehrungen verschicken und Nachweise automatisch archivieren.
Warum der Ablauf entscheidend ist
Wenn du den Belehrungsprozess gut organisierst, sparst du nicht nur Zeit und Kosten, sondern verhinderst auch, dass Fristen unbemerkt verstreichen. Gerade in Betrieben mit hoher Fluktuation, Saisonkräften oder internationalem Personal sorgt eine klare Struktur für reibungslose Abläufe.
4. Organisation und Kostenmodelle im Überblick
Das Gesundheitszeugnis nach § 43 IfSG verursacht auf den ersten Blick wenig Kosten – tatsächlich steckt der größere Aufwand aber oft in der Organisation. Deshalb lohnt es sich, ein klares Modell zu wählen, das zu deinem Betrieb passt.
Die drei gängigsten Modelle
Einzelanmeldung durch den Arbeitnehmer
Mitarbeitende kümmern sich selbst um die Belehrung und tragen die Kosten.
Vorteil: Kein Verwaltungsaufwand für dich.
Nachteil: Unterschiedliche Nachweise, Verzögerungen beim Start, evtl. Unklarheiten bei der Kostenerstattung.
Organisation und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
Du meldest deine Mitarbeitenden gesammelt an, z. B. über das Gesundheitsamt oder einen Online-Anbieter.
Vorteil: Einheitlicher Prozess, klare Dokumentation, oft Mengenrabatte.
Nachteil: Du trägst die Kosten, die bei vielen neuen Einstellungen ins Gewicht fallen können.
Mischlösungen
Du übernimmst einen Teil der Kosten oder erstattest diese später.
Vorteil: Faire Kostenverteilung, gleichzeitig behältst du die Kontrolle über den Ablauf.
Nachteil: Erfordert klare Kommunikation und interne Regeln.
Kostenrahmen
Die Preise bewegen sich meist zwischen 20 und 60 Euro pro Person. Online-Angebote sind oft günstiger und bieten dir schnelle digitale Bescheinigungen als PDF. Für Unternehmen mit vielen Neueinstellungen können Sammelbuchungen oder Rahmenverträge mit Anbietern besonders attraktiv sein.
Praktischer Tipp
Wenn du regelmäßig Mitarbeitende einstellst – ob fest, saisonal oder auf Minijob-Basis – lohnt sich ein standardisiertes Belehrungskonzept. So wissen Bewerber:innen schon im Recruiting-Prozess, was auf sie zukommt, und dein HR-Team spart wertvolle Zeit.
→ Durch ein durchdachtes Organisationsmodell wird das Gesundheitszeugnis vom potenziellen Chaos-Faktor zum reibungslosen Bestandteil deines Onboardings.
5. Praktische Besonderheiten und Sonderfälle beim Gesundheitszeugnis
Nicht jeder Mitarbeitende kommt mit dem gleichen Hintergrund oder den gleichen Voraussetzungen in dein Unternehmen. Gerade im Lebensmittelbereich gibt es zahlreiche Sonderfälle, die du als Arbeitgeber oder Personaler kennen solltest.
Schüler, Praktikanten und Aushilfen
Auch wenn es sich „nur“ um ein Schulpraktikum oder einen Ferienjob handelt: Das Gesundheitszeugnis ist Pflicht, sobald die Tätigkeit einen Kontakt zu unverpackten Lebensmitteln beinhaltet. Viele Gesundheitsämter bieten dafür Sammelbelehrungen an, die unkompliziert organisiert werden können.
Saisonkräfte und kurzfristig Beschäftigte
In der Gastronomie und Landwirtschaft sind Saisonkräfte unverzichtbar. Damit es nicht zum organisatorischen Engpass kommt, empfiehlt sich eine vorausschauende Planung: Sammeltermine, digitale Belehrungen und Übersetzungen für internationale Mitarbeitende können den Ablauf enorm erleichtern.
Minderjährige Mitarbeitende
Bei Jugendlichen, die arbeiten möchten, gilt eine zusätzliche Anforderung: Die Teilnahme an der Belehrung muss von den Eltern oder Erziehungsberechtigten schriftlich genehmigt werden. Ohne diese Zustimmung ist die Bescheinigung nicht gültig.
Gültigkeit bei Stellenwechsel
Das Gesundheitszeugnis ist grundsätzlich lebenslang gültig. Aber: Wenn die Bescheinigung älter als drei Monate ist und ein neuer Job im Lebensmittelbereich beginnt, muss die Person erneut belehrt werden. Für dich bedeutet das: Achte auf das Ausstellungsdatum, bevor du neue Mitarbeitende einsetzt.
Verlust oder Zweitausfertigung
Geht die Originalbescheinigung verloren, kann eine kostenpflichtige Zweitschrift beim Gesundheitsamt beantragt werden. In der Praxis ist es daher sinnvoll, digitale Kopien für deine Unterlagen anzufertigen, um jederzeit Nachweise vorlegen zu können.
→ Diese Besonderheiten zeigen, wie wichtig es ist, im Personalmanagement klare Prozesse für Sonderfälle festzulegen. So vermeidest du Unsicherheiten und stellst sicher, dass dein Team rechtlich abgesichert ist – egal, ob Praktikant, Saisonkraft oder langjähriger Mitarbeiter.
6. Erweiterte Anforderungen je nach Branche
Das Gesundheitszeugnis nach § 43 IfSG ist die gesetzliche Basis. Je nach Einsatzbereich deiner Mitarbeitenden können aber zusätzliche Anforderungen sinnvoll oder sogar vorgeschrieben sein. Diese hängen stark von der Branche, den Arbeitsbedingungen und den individuellen Risiken ab.
Impfungen als Schutzmaßnahme
In Bereichen wie Gemeinschaftsverpflegung, Kantinen oder Krankenhäusern reicht die reine Belehrung oft nicht aus. Hier können Impfungen gegen bestimmte Krankheiten empfohlen oder gefordert sein, beispielsweise:
Hepatitis B
Masern
FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
Influenza (je nach Saison)
Diese Impfungen dienen nicht nur dem Schutz der Mitarbeitenden selbst, sondern auch der Lebensmittelsicherheit und der Prävention von Infektionsketten.
Arbeitsmedizinische Untersuchungen
Manche Tätigkeiten erfordern zusätzliche medizinische Checks. Dazu zählen u. a.:
Allergietests, wenn der Kontakt mit potenziell allergenen Stoffen häufig ist
arbeitsmedizinische Grunduntersuchungen, um Belastungen frühzeitig zu erkennen
Eignungstests für gefährdete Gruppen, z. B. für Allergiker oder Personen mit Vorerkrankungen
Psychologische Eignung
In Branchen mit hoher psychischer Belastung – etwa in Großküchen oder in der industriellen Lebensmittelproduktion – können auch psychologische Eignungstests Teil der Einstellungsvoraussetzungen sein. Sie helfen, Stressresistenz und Belastbarkeit einzuschätzen.
Spezifische Branchenstandards
Einige Unternehmen setzen freiwillig noch strengere Standards, um sich klar im Markt zu positionieren. Beispiele sind zusätzliche Hygieneschulungen, interne Qualitätsmanagementsysteme oder externe Zertifizierungen (z. B. ISO, IFS).
→ Für dich als Arbeitgeber bedeutet das: Prüfe nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen, sondern auch die branchenspezifischen Standards. Damit stärkst du sowohl die Lebensmittelhygiene als auch das Vertrauen deiner Kunden.
7. Workflow und Prozessoptimierung für Personaler
Das Gesundheitszeugnis kann auf den ersten Blick wie ein reines Pflichtdokument wirken – doch für dich als Personaler bietet es die Chance, Strukturen zu schaffen, die langfristig Zeit, Geld und Nerven sparen. Mit einem klaren Workflow machst du aus einer gesetzlichen Vorgabe einen effizienten Baustein deines Personalmanagements.
Frühe Einbindung ins Recruiting
Schon im Bewerbungsprozess solltest du transparent machen, dass ein Gesundheitszeugnis nach § 43 IfSG notwendig ist. So verhinderst du Verzögerungen beim Start und stellst sicher, dass Kandidat:innen vorbereitet sind.
Sammelbelehrungen organisieren
Gerade bei Neueinstellungen in Gruppen – z. B. Saisonkräfte oder Auszubildende – sind Sammelbelehrungen eine enorme Erleichterung. Online-Anbieter ermöglichen dir hier Rabatte und einheitliche Abläufe, die sich leicht dokumentieren lassen.
Digitale Dokumentationssysteme nutzen
Papierordner gehören der Vergangenheit an. Mit digitalen Tools kannst du:
Nachweise zentral ablegen
Erinnerungen für fällige Folgebelehrungen automatisch einrichten
Audit-sichere Protokolle erzeugen
Das spart nicht nur Aufwand, sondern minimiert auch das Risiko von Lücken bei Kontrollen.
Interne Erinnerungen und Fristenmanagement
Richte feste Prozesse ein, um Fristen für Folgebelehrungen im Blick zu behalten. Ein zentraler HR-Kalender oder Reminder-System sorgt dafür, dass keine Termine untergehen – auch nicht in hektischen Phasen.
Internationale Mitarbeitende einbinden
Bei Bewerber:innen aus dem Ausland können Sprachbarrieren oder unterschiedliche rechtliche Vorstellungen zum Stolperstein werden. Mit mehrsprachigen Unterlagen oder Übersetzungsangeboten stellst du sicher, dass alle Mitarbeitenden den Inhalt der Belehrung verstehen.
8. Rechtliche Feinheiten und typische Fallstricke
Das Gesundheitszeugnis nach § 43 IfSG ist ein klar geregelter Bestandteil des Infektionsschutzes – doch in der Praxis lauern einige rechtliche Fallstricke, die du als Arbeitgeber unbedingt kennen solltest.
Unterschied zur Lebensmittelhygieneschulung
Ein häufiger Irrtum: Manche Betriebe verwechseln die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz mit der Lebensmittelhygieneschulung. Beide sind jedoch voneinander zu unterscheiden:
Das Gesundheitszeugnis (§ 43 IfSG) ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vor Arbeitsbeginn vorliegen.
Die Lebensmittelhygieneschulung basiert auf der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und ist ebenfalls verpflichtend, aber inhaltlich anders ausgerichtet.
Wer die beiden Nachweise vermischt, riskiert Lücken in der Dokumentation und damit Probleme bei Kontrollen.
Dokumentationspflichten
Alle Belehrungen – sowohl die Erstbelehrung als auch die regelmäßigen Wiederholungen – müssen lückenlos dokumentiert werden. Fehlende Nachweise können bei Kontrollen nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch als Organisationsverschulden gewertet werden.
Fristen und Aktualität
Die Erstbelehrung gilt lebenslang, aber:
Ein neuer Arbeitsplatz darf nur aufgenommen werden, wenn die Bescheinigung nicht älter als drei Monate ist.
Folgebelehrungen sind alle zwei Jahre Pflicht.
Viele Betriebe verlieren diese Fristen aus den Augen – ein klassischer Fallstrick, der bei Kontrollen teuer werden kann.
Verantwortlichkeit des Arbeitgebers
Auch wenn Mitarbeitende selbst verpflichtet sind, ihre Teilnahme zu bestätigen, liegt die Verantwortung am Ende immer beim Arbeitgeber. Es reicht also nicht, Dokumente ungeprüft entgegenzunehmen. Du musst sicherstellen, dass alles vollständig, korrekt und aktuell ist.
Sanktionen bei Verstößen
Die Bandbreite der Konsequenzen reicht von Geldstrafen über Abmahnungen bis hin zur Betriebsschließung. Besonders heikel wird es, wenn ein Verstoß mit einem Hygieneskandal oder einer Lebensmittelvergiftung in Verbindung gebracht wird – dann kann auch strafrechtliche Verantwortung im Raum stehen.
→ Dein Vorteil: Wer diese rechtlichen Feinheiten kennt und klare Prozesse etabliert, vermeidet nicht nur Risiken, sondern zeigt zugleich, dass im Unternehmen Infektionsschutz, Lebensmittelhygiene und Arbeitsschutz ernst genommen werden.
9. 7 konkrete Tipps zur Umsetzung im Alltag
Damit das Gesundheitszeugnis nach § 43 IfSG nicht zur bürokratischen Dauerbaustelle wird, lohnt sich ein praxisnahes Vorgehen. Hier sind sieben Tipps, die dir als Arbeitgeber oder Personaler den Alltag erleichtern:
Frühzeitige Information im Recruiting
Weisen Bewerber:innen bereits im Vorstellungsgespräch auf das Gesundheitszeugnis hin. So wissen alle Beteiligten, was auf sie zukommt, und du vermeidest Verzögerungen beim Start.
Standardisierte Abläufe einführen
Lege einen festen Prozess fest: Wer kümmert sich um Anmeldung, wer kontrolliert Nachweise, wo werden Dokumente abgelegt? Je klarer die Zuständigkeiten, desto weniger Chaos.
Digitale Tools nutzen
Ob HR-Software oder spezielle Anbieter: Digitale Systeme speichern Nachweise zentral, erinnern automatisch an Fristen und minimieren Fehlerquellen.
Sammelbelehrungen organisieren
Bei mehreren Neueinstellungen spart eine Sammelbelehrung Zeit und Kosten. Viele Gesundheitsämter und Online-Dienste bieten hierfür Mengenrabatte an.
Checklisten erstellen
Eine kurze Checkliste für HR und Mitarbeitende sorgt dafür, dass nichts vergessen wird – von der Anmeldung bis zur Ablage der Bescheinigung.
Besonderheiten berücksichtigen
Saisonkräfte, Schüler:innen oder internationale Mitarbeitende brauchen oft besondere Abläufe (z. B. Übersetzungen, Einverständniserklärungen der Eltern). Plane diese Fälle proaktiv ein.
Fristen im Blick behalten
Stelle sicher, dass Folgebelehrungen rechtzeitig stattfinden. Ein Reminder-System oder ein zentral geführter Kalender verhindert unangenehme Überraschungen.
→ Mit diesen Maßnahmen stellst du sicher, dass das Gesundheitszeugnis nicht nur ein Pflichtdokument bleibt, sondern ein fester Bestandteil deines professionellen Personalmanagements wird.
10. Praxisbeispiel: So setzt ein Unternehmen das Gesundheitszeugnis erfolgreich um
Ein mittelständisches Catering-Unternehmen mit rund 120 Mitarbeitenden stand vor einem bekannten Problem: hohe Fluktuation, viele Saisonkräfte und wiederkehrender Stress mit Gesundheitszeugnissen. Immer wieder gingen Nachweise verloren, Folgebelehrungen wurden vergessen, und bei einer Kontrolle musste das Unternehmen ein Bußgeld zahlen.
Die Ausgangslage
Unterschiedliche Nachweise in Papierform, verstreut in Ordnern
Keine einheitliche Erinnerung an Fristen für Folgebelehrungen
Viel Verwaltungsaufwand bei der Einstellung neuer Mitarbeitender
Die Lösung
Das Unternehmen entschied sich für eine digitale Plattform, die den gesamten Prozess abbildet:
Neue Mitarbeitende erhalten direkt nach Vertragsunterschrift einen automatischen Hinweis, wo sie das Gesundheitszeugnis absolvieren können.
Das HR-Team organisiert Sammelbelehrungen online, wodurch Kosten pro Person deutlich sinken.
Alle Nachweise werden digital hinterlegt und mit Erinnerungen für die zweijährige Folgebelehrung versehen.
Die Ergebnisse
Der Verwaltungsaufwand im HR-Team sank um fast 50 %.
Die Kosten reduzierten sich durch Sammelbuchungen und Rabatte deutlich.
Bei einer unangekündigten Kontrolle konnte das Unternehmen innerhalb von Minuten alle Nachweise digital vorlegen – ohne hektisches Suchen.
Mitarbeitende fühlten sich gut informiert, da der Ablauf von Anfang an transparent war.
→ Dieses Beispiel zeigt: Mit einem durchdachten System wird das Gesundheitszeugnis nicht zur Belastung, sondern zum effizienten Teil eines modernen Personalmanagements.
11. Fazit: Gesundheitszeugnis als Chance für Sicherheit und Professionalität
Das Gesundheitszeugnis nach § 43 IfSG ist weit mehr als nur eine Pflichtaufgabe. Es ist ein zentrales Instrument, um Hygienestandards zu sichern, rechtliche Risiken zu minimieren und Vertrauen bei Kunden wie Mitarbeitenden aufzubauen.
Wenn du als Arbeitgeber oder Personaler die Prozesse rund um Belehrungen und Nachweise klar strukturierst, machst du aus einer oft unterschätzten Formalität einen echten Wettbewerbsvorteil.
Du vermeidest Bußgelder und rechtliche Risiken.
Du positionierst dein Unternehmen als verantwortungsvoll und professionell.
Du erleichterst deinem HR-Team den Alltag und schaffst Transparenz.
Besonders hilfreich ist es, digitale Lösungen und klare Workflows zu nutzen. So bleiben alle Fristen im Blick, Sonderfälle lassen sich leicht abbilden, und die Dokumentation wird revisionssicher.
Dein nächster Schritt
Sieh das Gesundheitszeugnis nicht als bürokratische Hürde, sondern als Chance, deine HR-Prozesse zu professionalisieren. Starte damit, feste Abläufe zu etablieren, digitale Tools einzusetzen und Bewerber:innen frühzeitig zu informieren.
weitere Informationen findest Du hier :
FAQ zum Gesundheitszeugnis nach § 43 IfSG
Was ist ein Gesundheitszeugnis nach § 43 Infektionsschutzgesetz?
Ein Gesundheitszeugnis nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine Belehrungsbescheinigung, die vor der Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich erforderlich ist. Es bestätigt, dass eine Person über Tätigkeitsverbote bei bestimmten Infektionskrankheiten informiert wurde und Hygieneregeln kennt. Die Bescheinigung wird durch ein Gesundheitsamt oder einen zertifizierten Anbieter ausgestellt und ist lebenslang gültig. Zusätzlich müssen in regelmäßigen Abständen Folgebelehrungen erfolgen.
Wer benötigt ein Gesundheitszeugnis nach § 43 IfSG?
Ein Gesundheitszeugnis wird von allen Personen benötigt, die in ihrem Beruf mit unverpackten oder sensiblen Lebensmitteln in Berührung kommen. Dazu zählen Tätigkeiten in Gastronomie, Lebensmittelverarbeitung, Bäckereien, Metzgereien, Großküchen oder im Catering. Auch Auszubildende, Praktikanten, Schüler und Aushilfen müssen die Belehrung absolvieren, sobald sie Lebensmittel berühren oder mit Geschirr arbeiten, das mit Lebensmitteln in Kontakt kommt.
Wie läuft die Erstbelehrung für ein Gesundheitszeugnis ab?
Die Erstbelehrung wird beim zuständigen Gesundheitsamt oder über zertifizierte Online-Plattformen durchgeführt. Sie dauert je nach Anbieter zwischen 15 und 120 Minuten und vermittelt Grundlagen zu Infektionsschutz, Hygieneregeln und Tätigkeitsverboten. Eine medizinische Untersuchung ist nicht erforderlich. Am Ende der Belehrung bestätigt die Person schriftlich, dass keine Erkrankungen vorliegen, die eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich ausschließen. Danach wird die Bescheinigung ausgestellt.
Wie oft muss eine Folgebelehrung zum Gesundheitszeugnis erfolgen?
Nach der Erstbelehrung sind alle zwei Jahre Folgebelehrungen verpflichtend. Diese können im Betrieb selbst oder über externe Anbieter durchgeführt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Durchführung zu organisieren und zu dokumentieren. Bei Kontrollen müssen die Nachweise über die regelmäßigen Wiederholungen vorgelegt werden. Fehlende Folgebelehrungen gelten als Verstoß gegen die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes.
Welche Konsequenzen drohen bei fehlendem Gesundheitszeugnis?
Fehlt ein gültiges Gesundheitszeugnis, darf eine Person keine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen. Arbeitgeber, die dennoch Mitarbeitende ohne Nachweis beschäftigen, riskieren Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. In schwerwiegenden Fällen kann auch eine Betriebsschließung durch die zuständige Behörde angeordnet werden. Neben finanziellen Strafen entstehen Reputationsrisiken, wenn Hygieneverstöße öffentlich bekannt werden.
Welche Kosten entstehen für ein Gesundheitszeugnis?
Die Kosten für ein Gesundheitszeugnis variieren je nach Anbieter und Region. In der Regel liegen sie zwischen 20 und 60 Euro pro Person. Bei Online-Diensten können die Preise günstiger sein, insbesondere wenn Sammelbuchungen für mehrere Teilnehmende erfolgen. In manchen Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, in anderen müssen Mitarbeitende selbst dafür aufkommen.
Ist das Gesundheitszeugnis bei einem Jobwechsel weiterhin gültig?
Das Gesundheitszeugnis ist grundsätzlich lebenslang gültig. Wird jedoch ein neuer Arbeitsplatz aufgenommen, darf die Ausstellung der Bescheinigung nicht länger als drei Monate zurückliegen. Ist die Belehrung älter, muss vor Arbeitsbeginn eine erneute Belehrung durchgeführt werden. Zusätzlich müssen die regelmäßigen Folgebelehrungen alle zwei Jahre nachweislich erfolgen, unabhängig vom Arbeitgeberwechsel.
Was passiert bei Verlust des Gesundheitszeugnisses?
Geht das Originaldokument verloren, kann beim zuständigen Gesundheitsamt eine Zweitschrift beantragt werden. Dafür wird in der Regel eine Gebühr erhoben. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Kopie der Bescheinigung in ihren Unterlagen aufzubewahren. Deshalb ist es sinnvoll, gleich nach der Erstbelehrung digitale oder beglaubigte Kopien anzufertigen, um jederzeit Nachweise vorlegen zu können.
Welche Unterschiede bestehen zwischen Gesundheitszeugnis und Lebensmittelhygieneschulung?
Das Gesundheitszeugnis nach § 43 IfSG und die Lebensmittelhygieneschulung sind zwei unterschiedliche Anforderungen. Das Gesundheitszeugnis behandelt Infektionskrankheiten, Tätigkeitsverbote und Hygieneregeln und ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Lebensmittelhygieneschulung basiert auf der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und vermittelt praxisnahe Kenntnisse zur hygienischen Verarbeitung, Lagerung und Zubereitung von Lebensmitteln. Beide Nachweise müssen separat erbracht und dokumentiert werden.